Im Durchschnittsalter enthalten sind keine erwerbsgeminderten Personen jünger als 60 Jahre.
Die Grafik zeigt die Anzahl der pro Jahr in Rente/Pension gehenden Mitarbeitenden für den Zeitraum von 20 Jahren (2027 bis 2046), getrennt nach den Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, den Personen der Eigenbetriebe und Ämter sowie die aufsummierten Werte für die Stadtverwaltung. Die Zahlen der pro Jahr in Rente/Pension gehenden Mitarbeitenden basieren auf dem Austrittsdatum nach der gesetzlichen Altersgrenze mit 65 bzw. den Staffelungen bis zur Altersgrenze mit 67 Jahren. Bei den Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes wurde berücksichtigt, dass diese im Regelfall mit 60 Jahren nach dem Dienstrechtsreformgesetz in Pension gehen können. Mitarbeitende, die Altersteilzeit in Anspruch genommen haben, wurden mit dem Datum (Jahr) des Beginns der Freizeitphase berücksichtigt. Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen wurden nicht berücksichtigt, da sie aufgrund der Befristung im Arbeitsvertrag ausscheiden.
Nicht enthalten sind im Referat OB die Bürgermeister/-innen und im Referat SOS die Branddirektion. Die Bezirksvorsteher/-innen sind dem Referat AKR zugeordnet.
Die Fluktuationsquote wird nach der Berechnungsmethode der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände berechnet. Seit 2023 wird bei der Berechnung der Fluktuationsquote der Beginn der ATZ-Freizeitphase anstelle des kompletten Ausscheidens aus den ATZ-Regelungen in den Ruhestand berücksichtigt. Die Stadtverwaltung Stuttgart bezieht die stadtinternen Wechsel zwischen den Ämtern und Eigenbetrieben mit in die Quote der einzelnen Ämter ein.
Beinhaltet nur Stellen ab A 13 hD / EG 13. In den Werten sind die Beschäftigten P13 bis P16 nicht eingerechnet. Diese gehören aus finanztechnischer Sicht zum höheren Dienst, aber nicht zu den Spitzenpositionen, da sie im Pflegebereich in EG aufgehängt sind.
Die Quote der jeweils zum Quartalsende unbesetzten Planstellen der Ämter bezieht sich auf die tatsächlich laut Stellenplan vorhandenen Stellenanteile und die zum Stichtag vorhandenen Vollzeitäquivalente von aktiven Mitarbeitenden. Aus unterschiedlichen Gründen sind nicht alle unbesetzten Stellen direkt zu besetzen. Beispielsweise sind Stellen mit KW-Vermerken nicht nachzubesetzen oder für eine Einrichtung neugeschaffene Stellen dürfen erst besetzt werden, wenn die betreffende Einrichtung tatsächlich in Betrieb geht. Die Zahl der tatsächlich jeweils zeitnah nachzubesetzenden Stellen liegt daher regelmäßig niedriger. Eine negative Quote bei einzelnen Ämtern ergibt sich hauptsächlich aus den zum Stichtag vorhandenen befristeten Mitarbeitenden bzw. Aushilfen, da für befristete Personen haushaltsrechtlich keine Planstellen vorzuhalten sind und diese daher nicht immer auf regulären Stellen geführt werden.
Die Werte für die Stadtverwaltung beinhalten weitere sonstige unbesetzte Stellen: 251,9 (Teil-HH übergreifende Stellen und Gemeinderatsfraktionen).
Abgebildet ist der städtische Personalhaushalt für die Ämter je Haushaltsjahr. Die städtischen Eigenbetriebe haben eigene Wirtschaftspläne.
Die Personalaufwandsquote der Landeshauptstadt Stuttgart berechnet sich durch den Personal- und Versorgungsaufwand geteilt durch die ordentlichen Aufwendungen. Sämtliche Daten der Personalaufwandsquote geben nur die Sicht des städtischen Haushalts ohne Eigenbetriebe wieder. Die Eigenbetriebe sind nicht im städtischen Haushalt enthalten. Nach § 96 GemO existieren für sie abweichende Wirtschaftspläne mit spezifischen Kontensystematiken, daher kann bei diesen Kennzahlen keine Vergleichbarkeit hergestellt werden.